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   BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79   

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BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79 (https://dejure.org/1980,17768)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1980 - 8a RU 84/79 (https://dejure.org/1980,17768)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1980 - 8a RU 84/79 (https://dejure.org/1980,17768)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

    Auszug aus BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79
    Sie ist eine Einrichtung, die wegen des dort erteilten Unterrichts von Schülern besucht wird (BSGE 35, 207, 209 = SozR Nr. 57 zu 5 559 RVG; esse A1, 1A9, 151 = SozR 2200 5 559 Nr. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2015 - L 10 U 2863/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Denn die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich kraft Gesetzes auf den Besuch der allgemeinbildenden Schule, der ein Internat nicht gleichzusetzen ist (Urteil vom 27.11.1980, 8a RU 84/79 in SozR 2200 § 548 Nr. 53).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 17 U 34/20

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang mit dem Schulbesuch, durch ihn bedingt und in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule fallend), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 23.02.2018 - B 2 U 8/16 R - zum Zusammenhang mit Schulbesuch vgl. BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 2 RU 22/89 - BSG Urteil vom 27.11.1980 - 8 a RU 84/79 - Bayerisches LSG, Urteil vom 31.07.2001 - L 3 U 47/01 -).Hinsichtlich des Beweismaßstabes gilt, dass die Tatsachen, die die Tatbestandsmerkmale "versicherte Tätigkeit", "Verrichtung zur Zeit des Unfalls", "Unfallereignis" sowie "Gesundheitsschaden" erfüllen, im Grad des Vollbeweises, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, feststehen müssen.
  • SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Denn die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich kraft Gesetzes auf den Besuch der allgemeinbildenden Schule, der ein Internat nicht gleichzusetzen ist (Urteil vom 27.11.1980, 8a RU 84/79 in SozR 2200 § 548 Nr. 53).
  • BSG, 20.03.1981 - 8a RU 104/79

    Argyrie - Verfärbung der Gesichts- und Halshaut - Silberstaubeinlagerung -

    Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO setzt - abgesehen von den Besonderheiten der in Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO bezeichneten Krankheiten - nach dem freilich unscharfen Wortlaut des 5 1 BKVO eine Krankheit voraus, "die ein Versicherter bei einer der in den 55 559, 540 und 545 bis 545 der Reichsversicherungsordnung genannten Tätigkeiten erleidet", womit jedoch eine Krankheit gemeint ist, die ein gem 55 559, 540 und 545 bis 545 RVG Versicherter infolge einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit (@ 7 SGB 4) erleidet (vgl zur unscharfen Gesetzesfassung: BSGE 48, 224, 225 f; Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1980 - 8a RU 84/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 20.03.1981 - 8a/8 RU 104/79

    Anspruch auf Rente wegen Argyrie als Berufskrankheit - Hautkrankheit als Folge

    Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO setzt - abgesehen von den Besonderheiten der in Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO bezeichneten Krankheiten - nach dem freilich unscharfen Wortlaut des § 1 BKVO eine Krankheit voraus, "die ein Versicherter bei einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 der Reichsversicherungsordnung genannten Tätigkeiten erleidet", womit jedoch eine Krankheit gemeint ist, die ein gem. §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO Versicherter infolge einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit (§ 7 SGB 4) erleidet (vgl. zur unscharfen Gesetzesfassung: BSGE 48, 224, 225f.; Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1980 - 8a RU 84/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
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